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In der Regel nimmt die Frau bei der Hochzeit den Familien Namen des Ehemannes an. Zumindest war das früher so Gang und Gebe. Heutzutage entscheiden sich aber auch viele Paar dazu, den Familien Namen der Frau anzunehmen. Was vor einigen Jahren noch Pflicht war, ist nur noch freiwillig. Wollen also beide Eheleute ihren eigenen Namen behalten, dann wird ihnen niemand im Wege stehen. Das Namensrecht ist heutzutage sehr umfangreich, weshalb man sich schon beim Antrag zur Eheschließung mit dem Thema beschäftigen muss. Wird keine Erklärung über den Wunsch eines gemeinsamen Ehenamens abgegeben, dann behalten beide Eheleute den Namen, den Sie vorher getragen haben. Dies kann während der Ehe nachträglich geändert werden. Hat man sich allerdings einmal für einen gemeinsamen entschieden, dann ist es nicht möglich während der Ehe doch wieder getrennte Namen zu wählen. Sie Fragen sich jetzt bestimmt, wie es mit einem Doppelnamen aussieht. Da man befürchtet hat, es würde zu "Bandwurmnamen" kommen, gibt es heute keine Möglichkeit mehr, seinen eigenen Namen zu behalten und den des Ehepartners mit einem Bindestrich anzuhängen. Man kann einen Doppelnamen nur dann noch weitergeben, wenn bereits in der Geburtsurkunde ein Doppelname eingetragen ist. Sollte einer der Eheleute bereits schon einmal verheiratet gewesen sein und den Namen des ehemaligen Ehepartners übernommen haben, dann kann dieser in die neue Ehe mit eingebracht werden. Wie schon bekannt, wird mittlerweile jede zweite Ehe geschieden. Kommt es dazu - was man nicht hoffen will - dann kann man seinen früheren Familiennamen wieder annehmen. |