Standesamtliche Heirat



Eine Ehe gilt nur dann als rechtskräftig, wenn Sie vor einem Standesbeamten geschlossen wurde - so besagt es das deutsche Gesetz.

Die Hochzeit muss von dem Paar persönlich beim Standesbeamten angemeldet werden. Kann einer der beiden zum Termin nicht erscheinen, muss eine schriftliche Vollmacht mitgebracht werden. Die Anmeldung muss beim zuständigen Standesamt eingereicht werden. Zuständig ist das Standesamt des Bezirkes, in dem das Paar wohnt. Dort muss die Hochzeit angemeldet werden. Allerdings ist es dem Paar selbst überlassen, in welchem Standesamt die Hochzeit letztendlich stattfinden soll. Außerdem ist es möglich, die Trauung an einem anderen Ort durchzuführen, wie z. B. im Freien etc.

Kosten für das Heiraten auf dem Standesamt

  • Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft: 33€
  • Ausstellen von Ehefähigkeitszeugnissen: 33€
  • Abschrift aus dem Familienbuch (beglaubigt): 8€
  • Sterbe-, Heirats- Geburtsurkunde o. Bescheinigung Namensänderung: jeweils 7€
  • Partnerschaftsurkunde: 7€

Den Termin für die Hochzeit sollte man mindestens 4 Monate vorher beim Standesamt festlegen. Trauringe sind für die standesamtliche Hochzeit keine Pflicht. Jedoch müssen 2 Trauzeugen anwesend sein, die bereits das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Hauptbestandteil der standesamtlichen Heirat ist natürlich die Frage an den jeweiligen Partner, ob er die Ehe mit dem anderen eingehen möchte. Bejahen beiden diese Frage, erklärt der Standesamte diese Kraft Gesetztes zu Mann und Frau. Selbstverständlich dürfen auch zur standesamtlichen Hochzeit Gäste geladen, sowie Bild- und Tonaufnahmen durchgeführt werden.