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Damit ein Ausländer in Deutschland heiraten darf, dürfen zuerst einmal keine Eheverbote oder Ehehindernisse nach dem Recht des entsprechenden Heimatlandes des Ausländers bestehen. Als Beweis für den Standesbeamten muss der Ausländer ein Ehefähigkeitszeugnis bei der zuständigen Behörde seines Heimatlandes beantragen und dem Standesbeamten vorlegen. Doch nicht jedes Land stellt dieses geforderte Ehefähigkeitszeugnis aus. Länder, die eine Ehefähigkeitszeugnis ausstellen
Stellt das Heimatland des Ausländers diese Ehefähigkeitszeugnis nicht aus, muss er beim Standesamt einen Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses. Der Präsident des Oberlandesgerichts entscheidet dann, ob der Antrag stattgegeben wird oder nicht. Der Antrag ist nur 6 Monate gültig und muss nach Ablauf der Frist, falls noch keine Hochzeit stattgefunden hat, neu gestellt werden. Soll die Hochzeit im Ausland stattfinden, ist also der Deutsche der Ausländer, dann muss dieser ebenfalls beim zuständigen Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen, um dies dem ausländischen Standesamt vorlegen zu können. |